Die privaten Krankenversicherungen bieten recht unterschiedliche Vertragsbedingungen mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen an. Bitte setzen Sie sich daher am besten noch vor dem ersten Termin mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Höhe der Kostenübernahme sowie das Prozedere der Beantragung zu erfragen. Folgende Fragen können helfen:
- Umfasst mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch eine*n Psychologischen Psychotherapeuten*in?
- Gibt es eine feste (z.B. jährliche) Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlungsleistungen? Wenn ja: Welche? Gibt es andere Restriktionen oder Staffelungen?
- Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? Bitte beachten Sie, dass manche Versicherungen Leistungen nur bis zum 1,8fachen oder 2,3fachen Satz erstatten. Die Differenz muss in diesem Fall von Ihnen persönlich getragen werden.
- Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich? Wenn ja: Geschieht diese Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
- Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
- Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht?
Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten für eine notwendige Psychotherapie anteilig von ihrer Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenkasse die Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie.