The touchstone of validity is my own experience. - C. Rogers

Wertschätzung, Transparenz, erfahrungsbasiertes Vorgehen und Humor sind die Grundlagen meiner Arbeit. Ich freue mich, wenn Sie sich einen Eindruck verschaffen möchten.

Kosten

Als Psychologische Psychotherapeutin mit staatlicher Approbation und Eintragung ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) erfülle ich die formellen Voraussetzungen für Ihre psychotherapeutische Behandlung. Abrechnungsgrundlage bildet die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP). Eine Übersicht finden Sie hier. Sie erhalten regelmäßig eine Rechnung.

Die privaten Krankenversicherungen bieten recht unterschiedliche Vertragsbedingungen mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungen an. Bitte setzen Sie sich daher am besten noch vor dem ersten Termin mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Höhe der Kostenübernahme sowie das Prozedere der Beantragung zu erfragen. Folgende Fragen können helfen:

  • Umfasst mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch eine*n Psychologischen Psychotherapeuten*in?
  • Gibt es eine feste (z.B. jährliche) Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlungsleistungen? Wenn ja: Welche? Gibt es andere Restriktionen oder Staffelungen?
  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? Bitte beachten Sie, dass manche Versicherungen Leistungen nur bis zum 1,8fachen oder 2,3fachen Satz erstatten. Die Differenz muss in diesem Fall von Ihnen persönlich getragen werden.
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich? Wenn ja: Geschieht diese Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
  • Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
  • Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht?

Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten für eine notwendige Psychotherapie anteilig von ihrer Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenkasse die Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie.

Viele Menschen entscheiden sich aus zeitlichen oder persönlichen Gründen, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Auch für Selbstzahlende fallen Kosten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten an. Psychotherapeutische Behandlungskosten können ggf. als sogenannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Nähere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder Ihrem*Ihrer Steuerberater*in erfragen.

Bundespolizist*innen können sich seit 2018 für eine schnelle Behandlung an psychotherapeutische Privatpraxen ohne Kassenzulassung wenden. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorge der Bundespolizei.

Soldat*innen der Bundeswehr dürfen seit 2013 aufgrund einer gesonderten Vereinbarung auch von privat niedergelassenen Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung behandelt werden. Die Kosten hierfür werden in der Regel vom Dienstherrn übernommen. Hierzu wird lediglich eine Überweisung des zuständigen Truppenarztes / der zuständigen Truppenärztin für eine Psychotherapie benötigt. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch einen Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/BW/0218) mit, auf dessen Grundlage die probatorischen Sitzungen stattfinden und abgerechnet werden können.

Sofern Ihre psychischen Beschwerden die Folge eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Erkundigen Sie sich dort bitte im Vorfeld und veranlassen Sie bestenfalls schon vor Beginn der Probatorik die Zustellung der erforderlichen Antragsformulare, damit eine Kostenübernahme gewährleistet werden kann.

Die Kosten richten sich nach Aufwand und Umfang Ihres Anliegens und werden vorab mit Ihnen individuell festgelegt. Sprechen Sie mich gerne an.